Was ist Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seiner Familie. Der Dienstherr trifft Vorkehrungen dafür, dass der Lebensunterhalt des Beamten bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nicht gefährdet wird.Weil diese Beihilfen jedoch nur anteilig in Höhe des jeweiligen Beihilfebemessungssatzes gewährt werden, ist die Beihilfe demzufolge nur eine Teilhilfe - der Beamte benötigt daher unbedingt eine Ergänzung seines Krankenversicherungsschutzes auf 100 %. Die speziellen Beihilfetarife unserer Partner berücksichtigen diesen Umstand und sind genau auf den individuellen Bedarf der Beihilfeberechtigten zugeschnitten. Durch gestaffelte Prozentsätze passen sich die Tarife problemlos den jeweiligen Beihilfesätzen an und ermöglichen den Kunden so eine optimale Ergänzung ihrer bestehenden Beihilfeansprüche.
Bemessungssätze in Prozent, Land Hessen:
Bemessungssätze in Prozent, Land Hessen:
ambulant | stationär | |
ledig | 50 | 65 |
verheiratet | 55 | 70 |
verheiratet + 1 Kind | 60 | 75 |
verheiratet + 2 Kinder | 65 | 80 |
verheiratet + 3 Kinder | 70 | 85 |