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Wohnriester

wir sagen nein zu Wohnriester

Wenn es stimmt, was Bausparkassen sagen, müsste Wohn-Riestern ein Segen für alle sein. Damit könnten Hauskäufer „zügiger Eigenkapital aufbauen“ und Kredite schneller tilgen. Schließlich schieße der Staat bei einer vierköpfigen Familie 900 Euro an Zulagen dazu, Jahr für Jahr. Gepaart mit einem Bausparvertrag, mit dem sich junge Leute die historisch niedrigen Zinsen für Jahrzehnte sichern könnten, klingt das nach einem üppigen Geschenk. Deswegen überrascht es nicht, dass die Zahl der Wohn-Riesterverträge jedes Jahr wächst, allein 2015 um rund 150.000 Stück. 1,5 Millionen Bundesbürger haben schon einen.
 
Es ist auch die einzige Riester-Sparform, die nennenswert zulegt. Das Riestern mit Investmentfonds wächst kaum, Banksparpläne dümpeln dahin und die Zahl der Riester-Rentenversicherungen sinkt stetig. Das Riestern hat ein Imageproblem, es sei denn, es geht um Immobilien. Aber ist Wohn-Riestern wirklich die Superidee, um schnell ins schuldenfreie Eigenheim zu kommen, wie oft pauschal behauptet wird?
Das stimmt so nicht. Richtig ist die Sache mit den Zulagen: 154 Euro Grundzulage zahlt der Staat pro Jahr, für den Ehepartner ebenfalls, und für jedes Kind unter sieben Jahren gibt es 300 Euro obendrauf. Und es gibt Steuererleichterungen, die mit den Zulagen verrechnet werden: Wenigverdiener mit Kindern profitieren am meisten von den Zulagen, bei Gutverdienern ist der Steuervorteil höher - jedenfalls in der Sparphase. Denn jetzt kommt der Haken. Was Wohn-Riester-Werbungen nicht aufschlüsseln - und auch Bausparberater so gut wie nie tun, so ergaben Tests -, ist das Phänomen der „nachgelagerten Besteuerung“: Sämtliche erhaltene Förderungen müssen im Alter versteuert werden. Und da kommt in 30 Jahren ganz schön was zusammen.
Angenommen, ein 37-jähriger Sparer will bis 67 mit Wohn-Riester eine Eigentumswohnung abbezahlen. Das muss er übrigens auch, denn das Darlehen muss bei Renteneintritt getilgt sein. Der Hauskäufer zahlt also mindestens die geforderten vier Prozent seines Bruttoeinkommens zur Tilgung des Kredits und kann zudem maximal 2100 Euro an Tilgungskosten von der Steuer absetzen. Die 2100 Euro sind der Höchstsatz an Förderung und Steuererleichterungen, die jährlich möglich sind. Genau diese gewährte Förderung summiert der Staat Jahr für Jahr auf einem fiktiven Wohnförderkonto auf - und verzinst sie noch mit zwei Prozent pro Jahr. Er merkt sich also, was er dem Sparer geliehen hat und holt sich später einen Teil davon zurück.
Besteuerung ist aber nicht der einzige Haken
 
Nach 30 Jahren ist das Wohnförderkonto 86 000 Euro schwer. Die muss der Eigenheimbesitzer versteuern. Für einen Normalrentner mit 27 Prozent Steuersatz bedeutet das rund 23 000 Euro. Entweder zahlt er die einmalig - wenn er kann -, dann bekommt er 30 Prozent Nachlass vom Staat. Doch kaum ein Immobilienabzahler hat bei Auslaufen seines Darlehens auch noch eine fünfstellige Summe in petto. Oder er stottert sie bis zum 85. Lebensjahr ab, mit knapp 100 Euro im Monat, 1300 Euro im Jahr. Das wird schmerzen. Dennoch empfehlen Finanzexperten die Ratenzahlung, denn die Einmalzahlung katapultiere den Steuersatz im betreffenden Jahr so in die Höhe, dass der 30-prozentige Nachlass gleich perdu ist. Nur wer mehr als 3000 Euro Rente bekommt, stelle sich mit dem Einmalbetrag besser.
 
Die Besteuerung ist aber nicht der einzige Haken. Die Konditionen der Bausparkassen sind ein weiterer. Wer jung ist, muss zuerst genügend Eigenkapital ansammeln. Da sind die Zinssätze der Bausparkassen nicht gerade ein Turbo fürs Konto: Sie liegen beim Wohn-Riestern bei mageren 0,1 bis 0,5 Prozent Guthabenzins. Und sie gelten jahrelang. Abzüglich der Gebühren steht nach zehn Jahren Sparen meist weniger Geld auf dem Konto, als Sparer in dieser Zeit eingezahlt haben - inklusive aller Zulagen, die sie währenddessen vom Staat bekommen haben.
 
Und die unglaublich günstigen Kredite, die sich junge Leute für die Zukunft sichern sollen? Die Riester-Kreditzinsen liegen bei 2,35 bis 2,65 Prozent. Hypothekenvermittler und Banken fordern derzeit nur 1,3 bis 1,7 Prozent Darlehenszinsen. Ob man also wirklich 30 Jahre Bauspar-Riestern sollte?
 
Zumal es da noch eine andere Bedingung gibt: Riestersparer müssen ihre Immobilie selbst nutzen, ab dem Kauf, bis zur Rente und sogar noch 20 Jahre darüber hinaus. Sonst müssen sie die komplette Förderung zurückerstatten, so will es das Gesetz. Gerade junge Leute sollten sich also gut überlegen, ob sie sich wirklich auf 50 Jahre an einen Wohnsitz binden können.
 
Quelle F.A.Z